Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben.
... und danach gemeinsam ausfüllen
durch Bauherren/Bauherrinnen, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...
alle laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsvorgänge ...