Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Sie können ins Baulastenverzeichnis eines Grundstücks Einsicht nehmen, einen Auszug erstellen oder eine Abschrift verlangen, wenn Sie ggf. ein berechtigtes Interesse darlegen. Die Auskunft ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.
Bauvoranfrage
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Baugenehmigungsverfahren (normal)
Bevor sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder den Nutzen ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Teilbaugenehmigung einer Anlage
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen und sie begründen. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Vorhaben und auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden.
Genehmigungsfreistellung
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …
Baubeginnsanzeige
Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss der Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde angezeigt werden.
Anzeige Nutzungsaufnahme
Spätestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage muss die Nutzung gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht geltend machen wollen.
Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen
Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen
durch Bauherren/Bauherrinnen, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...