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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 SächsBO

Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 SächsBO

Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 SächsBO

Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 SächsBO

Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 82 Abs. 2 SächsBO

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)

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